AGB

Unsere AGB

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Euro-DMS GmbH (Software-Kauf)
Nachfolgend Euro-DMS genannt.

 

Stand: 01.04.2020

 

1 Geltungsbereich; Vertragsgegenstand; Vertragsschluss

 

1.1  

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung der in der 
Auftragsbestätigung der Euro-DMS im Einzelnen bezeichneten Software in 
Objektcodefassung durch Euro-DMS an den  Kunden  nebst  zugehöriger  Dokumentation 
und Begleitmaterial (nachfolgend „Software“) zur eigenen Nutzung auf Dauer gegen 
Zahlung der in der Auftragsbestätigung  genannten  Vergütung,  d.h.  im Wege des 
Softwarekaufs.

 

1.2  

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung. Der Geltung  der  
Geschäftsbedingungen des  Kunden  wird  hiermit  ausdrücklich  widersprochen, wobei 
dieser Widerspruch nach Eingang entsprechender Bedingungen bzw. eines  entsprechenden  
Hinweises des  Kunden  hierauf  bei  uns nicht  wiederholt  zu 
werden braucht. Insbesondere bedeutet die Erbringung von Leistungen oder deren 
Annahme nicht, dass Euro-DMS derartigen Bedingungen zustimmt.

 

1.3  

 

Vertragsgegenstand ist die Software in der bei der Auslieferung aktuellen Fassung.

 

1.4  

 

Die Überlassung des Quellcodes (Source Code) ist nicht Gegenstand des Vertrages.

 

1.5  

 

Die  vereinbarte  Beschaffenheit  der  vertragsgegenständlichen  Software  ergibt 
sich ausschließlich aus den Bestimmungen  dieses Vertrags und den zugehörigen 
Anlagen sowie aus der mit ausgelieferten Dokumentation. Eine darüber hinausgehende  
Beschaffenheit  der  Software  schuldet  Euro-DMS  nicht.  Eine  solche  Verpflichtung kann 
der Kunde insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der Software in öffentlichen 
Äußerungen oder in der Werbung herleiten, es sei denn, Euro-DMS hat die darüber 
hinausgehende Beschaffenheit ausdrücklich schriftlich bestätigt.

 

1.6  

 

Die  vertragsgegenständliche  Software  dient  der  Unterstützung  des  Kunden im Desaster 
Management, ist aber nicht als alleinige Grundlage für das Desaster  Management  
ausgelegt.  Der  Kunde  ist  deshalb  aus  Gründen  des Risk  Managements  gehalten,  
neben  dem  Einsatz  der  Software  redundant auch  andere  geeignete  technische  und  organisatorische Vorkehrungen  zu treffen, um seinen  Aufgaben erforderlichenfalls auch 
ohne  Einsatz der Software nachkommen zu können.

 

1.7  

 

Die  Erbringung  von  Unterstützungsleistungen  bei  der  Installation  und  Implementierung  
sowie  Anpassung  (Customizing)  der  Software,  Technischer  Support 
und  Softwarepflege,  Schulungen  und  Beratungsleistungen  durch  Euro-DMS  sind 
nicht  Gegenstand  dieser  vertraglichen  Bedingungen.  Diese  Leistungen  werden in 
einem rechtlich gesonderten Supportvertrag zwischen den Vertragsparteien vereinbart.

 

1.8  

 

Leistungsbeschreibungen,  Kalkulationen  und  Angebote  von  Euro-DMS  sollen 
es dem Kunden ermöglichen, über die grundsätzliche Zustimmung zu den vertraglichen 
Vereinbarungen intern zu entscheiden und sind freibleibend. Eine vertragliche 
Bindung entsteht für Euro-DMS erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung seitens Euro-
DMS bzw. durch den Abschluss eines schriftlichen Vertrags.

 

2 Rechtseinräumung und Nutzungsbeschränkungen

 

2.1  

 

Als  Gegenleistung  für  die  Zahlung  der  Lizenzgebühr  räumt  Euro-DMS  dem 
Kunden  ab  vollständiger  Zahlung  der  nach  dem  Vertrag  geschuldeten  Vergütung 
das dauerhafte, einfache (nicht ausschließliche) Recht ein, die in der Auftragsbestätigung 
bezeichnete Software nach Maßgabe dieser AGB sowie nach Maßgabe der  in  der  
Auftragsbestätigung  genannten  besonderen  Nutzungsbedingungen  zu nutzen.

 

2.2  

 

Euro-DMS  übergibt  dem  Kunden  Kopien  der lizenzierten  Software im  Objekt- 
code in der in der Auftragsbestätigung festgelegten Anzahl und den darin genannten 
Datenträgern.

 

2.3  

 

Der  Kunde  ist  berechtigt,  die  Vervielfältigungsstücke  an  Dritte weiterzuveräußern.  
Macht  der  Kunde  von  diesem  Recht  Gebrauch,  so ist  er  verpflichtet, auf die Nutzung 
der Software zu verzichten und sämtliche von ihm angefertigten Kopien der Software-
Produkte einschließlich eventuell vorhandener Sicherungs-  oder  Archivierungskopien  
entweder  an  den  Dritten  zu  übergeben  oder  zu vernichten. Der Dritte hat sich gegenüber 
der Euro-DMS schriftlich zur Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieses Vertrages zu 
verpflichten. Die mit diesem Vertrag dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte erlöschen 
mit der Weitergabe der Software in Bezug auf den Kunden. Eine darüber hinausgehende, 
weitere Verbreitung  der  Software  bzw.  eine  Unterlizenzierung  ist  nur  mit  vorheriger  
schriftlicher Zustimmung seitens Euro-DMS sowie bei entsprechender Vergütung zulässig.

2.4  

 

Für  eine  über  die  vorstehenden  Bestimmungen  hinausgehende  Nutzung  der 
Software  und  eine  Erweiterung  des  Umfangs  der  Nutzung, insbesondere  für  eine 
Nutzung auf einer höheren Zahl von Arbeitsplätzen  als der in der Auftragsbestätigung 
bezeichneten Anzahl von Arbeitsplätzen benötigt der Kunde eine zusätzliche 
Rechtseinräumung gegen gesonderte Vergütung durch Euro-DMS. 
Die  zu  entrichtende  Vergütung  für  die  Nutzung  einer  neuen  Major-Version  
(Versionsnummer X.y) ergibt sich aus den zum Zeitpunkt der Erweiterung geltenden 
Bestimmungen der Preisliste der Euro-DMS.

 

2.5  

 

Außer in dem gesetzlich zwingenden Umfang (insbesondere nach §§ 69 d, 69e 
UrhG) und außer falls nach Maßgabe des Vertrages ausdrücklich dazu ermächtigt 
ist, ist der Kunde nicht berechtigt,

 

a) die Software zu vervielfältigen oder zu bearbeiten; 
b)  Hinweise  auf  Urheberrechte,  Marken  oder  andere  Eigentumsrechte  von  den 
Software-Programmen zu entfernen; 
c) die Software-Produkte zu dekompilieren oder auf sonstige Art deren verschiede- 
ne Herstellerstufen rückzuerschließen, soweit dies nicht zum Zweck der Herstellung 
der Interoperabilität mit einem unabhängig geschaffenen Computerprogramm unerlässlich 
ist; 
d) die Software oder die Dokumentation zu verbreiten, offen zu legen, zu vermarkten, zu 
vermieten oder zu verleasen, einschließlich über das Internet oder ähnliche 
Netzwerk-Technologie; 
e)  die  Software  oder  die  Dokumentation  im  Rahmen  eines  
Rechenzentrumsbetriebs/Mainframesystems für Dritte, eines Service-Büros oder in einer 
ASP-Lösung zu benutzen; 
f) die Anwendungsdokumentation zu vervielfältigen.

 

 

2.6  

 

Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm vertragsgemäß 
auf  Datenträgern  hergestellten  Vervielfältigungsstücke  der  Software  und  deren 
Verbleib und erteilt Euro-DMS auf Anfrage hierüber Auskunft und Einsicht.

 

2.7  

 

Der  Kunde  wird  Euro-DMS  unverzüglich  schriftlich  davon in  Kenntnis  setzen, 
falls  ein  ihm  bekannt  gewordener  Verstoß  gegen  eine  der  vorstehenden  
Bestimmungen aufgetreten ist. Er hat umfassend und unverzüglich mit Euro-DMS 
zusammenzuarbeiten, um bei jeder nicht erlaubten Veröffentlichung oder Nutzung der 
lizenzierten Software-Produkte Abhilfe zu schaffen.

2.8  

 

In allen Fällen der Beendigung seiner Nutzungsberechtigung gibt der Kunde alle Lieferungen 
der Software unverzüglich heraus und löscht sämtliche Kopien.

 

2.9  

 

Überlässt  Euro-DMS  dem  Kunden  im  Rahmen  von  Nachbesserungen  oder 
Pflege Ergänzungen oder Neuauflagen der Software (beispielsweise Updates, Patches), 
unterliegen diese den Bestimmungen dieser Vereinbarung. Stellt Euro-DMS 
dem Kunden eine Neuauflage der Software zur Verfügung, die die bisherige Version der 
Software ersetzt, so erlöschen in Bezug auf die alte Version der Software 
die Nutzungsrechte des Kunden auch ohne ausdrückliches Rückgabeverlangen der 
Euro-DMS, sobald der Kunde die neue Software produktiv nutzt. Euro-DMS räumt 
dem  Kunden jedoch eine dreimonatige Übergangsphase ein, in der beide Versionen der 
Software nebeneinander genutzt werden dürfen.

 

3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

 

3.1  

 

Der Kunde zahlt für die Lieferung der Software sowie für die Einräumung der 
Nutzungsrechte gemäß vorstehender Ziffer 2 an Euro-DMS die in der Auftragsbestätigung 
ausgewiesene Vergütung.

 

3.2  

 

Die Vergütung ist bei Lieferung der Software und Rechnungsstellung fällig und 
zahlbar ohne Abzug.

 

3.3  

 

Die Preise schließen Transport und Verpackung ein.

 

3.4  

 

Alle Preise von Euro-DMS verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen 
Umsatzsteuer.

 

4 Lieferung; Gefahrübergang

 

4.1  

 

Angaben  von  Euro-DMS  über  die  Lieferzeit  erfolgen im  Zweifel  unverbindlich 
als ca.-Termine. Die Vereinbarung von Fixterminen oder verbindlichen Lieferterminen bedarf 
stets der schriftlichen Vereinbarung; entsprechende Termine sind ausdrücklich und wörtlich 
als „verbindlich“ oder „Fixtermin“ zu bezeichnen.

4.2  

 

Euro-DMS ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumut- 
bar sind.

 

4.3  

 

Die  Gefahr  geht  mit  Übergabe  der  bestellten  Produkte  an  die  Post  oder  den 
Spediteur auf den Kunden über.

 

5 Eigentums- und Rechtsvorbehalt

 

Die gelieferte Software bleibt bis zur vollständigen Zahlung der vom Kunden gemäß 
der Auftragsbestätigung geschuldeten Vergütung im Eigentum von Euro-DMS.

 

 

6 Sach- und Rechtsmängel

 

6.1  

 

Ein Sachmangel ist gegeben, wenn die Produkte nicht die vertragliche Beschaffenheit 
aufweisen.

 

6.2  

 

Ein Rechtsmangel ist gegeben, wenn dem Kunden die für die vertragliche Verwendung 
erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt werden. Die Gewähr für die  Freiheit  der  
Software  von  Rechten  Dritter  gilt  jedoch  nur  für  das  Gebiet  der Bundesrepublik 
Deutschland.

 

6.3  

 

Der Kunde hat Euro-DMS Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen 
und die Mängel möglichst nachvollziehbar zu dokumentieren. § 377 HGB findet auf das 
Vertragsverhältnis Anwendung.

 

6.4  

 

Bei  auftretenden  Mängeln  ist  Euro-DMS  berechtigt,  zunächst innerhalb  angemessener  
Frist  Nacherfüllung  nach  ihrer  Wahl  durch  Nachbesserung  oder  durch 
Neulieferung zu leisten.

 

6.5  

 

Ist Euro-DMS zur Mangelbeseitigung oder fehlerfreien Neulieferung nicht in der 
Lage, wird Euro-DMS dem Kunden Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzeigen. So- 
weit diese dem Kunden zumutbar sind, gelten sie als Nacherfüllung. 

6.6  

 

Euro-DMS stehen mindestens zwei Nachbesserungsversuche zu.

 

6.7  

 

Setzt  der  Kunde  Euro-DMS  eine  angemessene  Frist  zur  Nacherfüllung,  die 
mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, und schlägt die Nacherfüllung 
innerhalb dieser Frist fehl, stehen dem Kunden bei Vorliegen der besonderen 
gesetzlichen  Voraussetzungen  die  weitergehenden  Rechte  auf  Minderung  oder 
nach  seiner  Wahl  auf  Rücktritt  vom  Vertrag  sowie  daneben  nach  Maßgabe  der 
nachstehenden Bestimmungen in Ziffer 8 auf Schadensersatz, einschließlich 
Schadensersatz statt der Leistung, oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen i. S. d. § 
284 BGB zu. Zum Rücktritt und zur Geltendmachung des Schadensersatzes statt 
der ganzen Leistung ist der Kunde jedoch nur bei erheblichen Mängeln berechtigt. 
Eine Fristsetzung durch den Kunden ist in den gesetzlich bestimmten Fällen der §§ 
281 Abs. 2, 323 Abs. 2, 440 BGB entbehrlich.

 

6.8  

 

Abweichend von den gesetzlichen Regelungen kann der Kunde nach fruchtlosem Ablauf 
einer von ihm zur Nacherfüllung gesetzten angemessenen Frist bei erheblichen  Mängeln  
nur  dann  vom  Vertrag  zurücktreten  und/oder  Schadensersatz 
statt der Leistung geltend machen, wenn er dies Euro-DMS spätestens im Zeitpunkt 
der Fristsetzung mitteilt.

 

6.9  

 

Euro-DMS kann sich zur Mangelbeseitigung qualifizierter Subunternehmer bedienen. Die 
Mangelbeseitigung durch Euro-DMS kann auch dadurch erfolgen, dass 
Euro-DMS dem Kunden telefonisch, schriftlich oder elektronisch Handlungsanweisungen 
erteilt.

 

6.10  

 

Stellt sich bei einer Nachforschung im  Zusammenhang  mit Mängeln heraus, 
dass Ansprüche oder Rechte des Kunden Euro-DMS gegenüber im Rahmen dieser 
Ziffer 6 nicht bestehen, so ist Euro-DMS berechtigt, den ihr im Rahmen der Nachforschung  
entstandenen  Aufwand  nach  Maßgabe  der  aktuellen  Preise  für  Dienstleistungen dem 
Kunden in Rechnung zu stellen, sofern der Kunde bei der Meldung 
des Mangels vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

 

6.11  

 

Euro-DMS haftet nicht, wenn vertragswidrig Bearbeitungen oder Änderungen 
der Software durch den Kunden oder durch Dritte vorgenommen  worden sind, es 
sei denn, der Kunde weist nach, dass aufgetretene Fehler nicht hierauf zurückzuführen sind. 

6.12 Verfahren bei behaupteten Rechtsmängeln

 

 

6.12.1  

 

Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden die Verletzung von Schutzrechten 
durch die Software geltend, so ist der Kunde verpflichtet,

 

a) Euro-DMS unverzüglich nach der Geltendmachung einer Verletzung irgendwelcher  
gewerblicher  Schutzrechte  durch  die  Software-Produkte  durch  einen  Dritten 
hiervon schriftlich zu benachrichtigen, 
b) Euro-DMS soweit als möglich die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und 
alle damit zusammenhängenden Vergleichsverhandlungen einzuräumen und 
c) Euro-DMS jegliche zumutbare Unterstützung zu gewähren und mit den Informationen, 
insbesondere über den Einsatz und eine etwaige Bearbeitung der Software- 
Produkte, und den erforderlichen Vollmachten auszustatten.

 

6.12.2  

 

Euro-DMS haftet nicht für Ansprüche aus Rechtsverletzungen, die basieren 
auf 
a)  der  Nutzung  überholter  Versionen  der  Software,  wenn  eine  solche  Verletzung 
durch  die  Nutzung einer  aktuellen  Version  der  Software,  die  für  den  Kunden  von 
Euro-DMS erhältlich gewesen wäre, hätte vermieden werden können oder 
b) der Kombination, dem Betrieb oder der Nutzung der Software, die gemäß dieses 
Vertrages geliefert wurde, mit Programmen oder Daten, die nicht durch Euro-DMS 
geliefert  wurden,  wenn  eine  solche  Verletzung  durch  die  Nutzung  der  Software- 
Produkte  ohne  solche  Programme  oder  Daten  hätte  vermieden  werden  können 
oder 
c) der nicht im Einklang mit der Dokumentation befindlichen Nutzung der Software.

 

6.12.3  

 

Für den Fall, dass Rechte Dritter verletzt sein sollten, leistet Euro-DMS nach 
ihrer Wahl dadurch Nachbesserung, dass Euro-DMS

 

a)  die  Software  so  verändert,  dass  sie  nicht  mehr  rechtsverletzend  ist,  wenn  sie 
weiterhin eine entsprechende Leistung bringt und die Auswirkung der Änderung auf 
die Funktion für den Kunden akzeptabel ist, oder 
b) für den Kunden ein für die Zwecke dieses Vertrages ausreichendes Nutzungs- 
recht zur Fortführung der Nutzung der Software erwirbt, oder 
c) die Software durch andere Software-Produkte ersetzt, die für den Kunden in an- 
gemessener Weise passend sind und eine entsprechende Leistung bringen, ohne 
Auswirkung oder mit einer für den Kunden akzeptablen Auswirkung der Änderung 
auf die Funktion der Software oder 
d)  einen  neuen  Programmstand  liefert,  dessen  vertragsgemäße  Nutzung  keine 
Schutzrechte Dritter verletzt.

 

 

6.12.4

 

Im  Übrigen  gelten  die  Regelungen  dieser  Ziffer  6  bei  Rechtsmängeln  entsprechend, 
soweit diese sinngemäß anwendbar sind.

 

 

6.13  

 

Ansprüche des Kunden wegen eines Sach- oder Rechtsmangels verjähren in 
zwölf (12) Monaten ab Ablieferung. Dies gilt nicht für die Haftung bei vorsätzlichen 
oder grob  fahrlässigen  Pflichtverletzungen  oder  bei Personenschäden. Wurde  ein 
Mangel  arglistig  verschwiegen,  gilt  die  regelmäßige  Verjährungsfrist  von  drei  (3) 
Jahren.

 

6.14  

 

Im Falle von Arglist oder bei Übernahme einer Garantie durch Euro-DMS bleiben die 
gesetzlichen Regelungen zu Sach- und Rechtsmängeln unberührt.

 

6.15  

 

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

7 Garantien, Zusicherung von Eigenschaften

 

7.1  

 

Erläuterungen von Euro-DMS zur vertragsgegenständlichen Software sowie zu 
deren  Funktionen  in  Anleitungen  und  sonstigen  Beschreibungen  verstehen  sich 
ausschließlich als Beschreibung der Nutzungsmöglichkeiten und nicht als Zusicherung  
bestimmter  Eigenschaften  oder  Übernahme  einer  Beschaffenheitsgarantie 
oder sonstigen Garantie.

 

7.2  

 

Aussagen  von  Euro-DMS  zum  Leistungsgegenstand  sind  nur  dann  
Eigenschaftszusicherungen oder Garantien im Rechtssinne, wenn diese schriftlich erfolgen 
und ausdrücklich und wörtlich als „Zusicherung“ bzw. “Beschaffenheitsgarantie” 
oder „Garantie“ gekennzeichnet sind.

 

8 Haftung

 

8.1  

 

Euro-DMS haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für 
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf 
Vorsatz oder Fahrlässigkeit ihrerseits oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder 
Erfüllungsgehilfen beruhen, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit 
ihrerseits  oder  eines  ihrer  gesetzlichen  Vertreter  oder  Erfüllungsgehilfen  beruhen, 
sowie  für  Schäden,  die  in  den  Schutzbereich  einer  von  ihr  gegebenen  Garantie oder 
Zusicherung fallen.

8.2  

 

Für  sonstige  Schäden haftet  Euro-DMS im  Rahmen  der  gesetzlichen  Bestimmungen nur 
wie folgt:

 

8.2.1  

 

Euro-DMS haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren  
Schadens  für  solche  Schäden,  die  auf  einer  leicht  fahrlässigen  Verletzung wesentlicher 
Vertragspflichten durch sie oder einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen 
beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße 
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde 
regelmäßig vertrauen darf.

 

 

8.2.2  

 

Für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens ist die Haftung ausgeschlossen.

 

8.3  

 

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

8.4  

 

Euro-DMS haftet im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlusten nur für 
solche Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger, der Bedeutung der Daten 
angemessener Datensicherung aufgetreten wären.

 

9 Geheimhaltung

 

9.1  

 

Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung 
und  Vertragsdurchführung  erlangten  Kenntnisse  von  vertraulichen  Informationen 
und  Betriebsgeheimnissen  des  jeweils  anderen  Vertragspartners  zeitlich  unbegrenzt 
vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu 
verwenden. Zu den Betriebsgeheimnissen der Euro-DMS gehören auch 
die Vertragsgegenstände und die nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen (ins- 
besondere auch die Vergütung).

 

9.2  

 

Vertrauliche  Informationen  und  Betriebsgeheimnisse  einer  Partei  beinhalten 
nicht solche Informationen, die:

 

a) ohne eine Handlung oder ein Unterlassen der anderen Partei Teil der Öffentlichkeit sind 
oder werden, oder 
b)  bereits  vor  der  Offenlegung im  rechtmäßigen  Besitz  der  anderen  Partei  warenund von der anderen Partei weder direkt noch indirekt von der offen legenden Partei erlangt 
worden sind, oder 
c) der anderen Partei in rechtmäßiger Weise von einer dritten Person, die keinen 
Beschränkungen hinsichtlich der Offenlegung unterliegt, offen gelegt wurden, oder 
d) unabhängig von der anderen Partei entwickelt wurden, oder 
e) von der empfangenden Partei aufgrund gesetzlicher Bestimmungen offen gelegt 
werden müssen, unter der Voraussetzung, dass die empfangende Partei die offen 
legende Partei vor einer Offenlegung von dieser Verpflichtung unverzüglich schriftlich  in  
Kenntnis  setzt  und  die  offen  legende  Partei  dabei  unterstützt,  eine  Veröffentlichung 
durch Einlegung von Rechtsmitteln zu verhindern.

 

9.3  

 

Nicht vertraulich ist auch die Tatsache der Geschäftsbeziehung zwischen dem 
Kunden  und  Euro-DMS  an  sich.  Der  Kunde  willigt  regelmäßig  mit  Abschluss  des 
Kaufvertrages darin ein, dass die Geschäftsbeziehung an sich durch Euro-DMS zu 
Werbezwecken veröffentlicht werden kann („Referenzliste“). Auch der Kunde ist berechtigt, 
Euro-DMS als Lieferant zu nennen.

 

10 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht

 

10.1  

 

Mit einer Gegenforderung kann der Kunde gegen den Euro-DMS aus diesem 
Vertrag  zustehenden  Vergütungsanspruch  nur  aufrechnen,  wenn diese  von  Euro- 
DMS unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

10.2  

 

Unter den in vorstehender Ziffer 10.1 genannten Voraussetzungen steht dem 
Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zu, sofern die Forderung des Kunden auf dem- 
selben Vertragsverhältnis beruht.

 

11 Schlussbestimmungen

 

11.1  

 

Nebenabreden,  Änderungen  oder  Ergänzungen  zu  diesem  Vertrag  sind  nur 
wirksam,  wenn  sie  schriftlich  und  unter  ausdrücklicher  Zitierung  der  Ziffer  dieses 
Vertrages,  von  der  abgewichen  bzw.  die  ergänzt  werden  soll,  erfolgen.  Auch  die 
Aufhebung  des  Schriftformerfordernisses  bedarf  zu  ihrer Wirksamkeit  der  Schrift- 
form. Die Schriftform wird durch die elektronische Signatur nicht ersetzt.

 

11.2  

 

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss aller prozessualer  und  
materieller  Rechtsnormen,  die  in  eine  andere  Rechtsordnung  verweisen. 
Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen 
Warenkauf ist ausgeschlossen. 

11.3  

 

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang 
mit diesem Vertrag ist für beide Vertragsparteien der Firmensitz von Euro-DMS.

 

11.3  

 

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang 
mit diesem Vertrag ist für beide Vertragsparteien der Firmensitz der deutschen 
Niederlassung von Euro-DMS.

 

11.4  

 

Sollten  einzelne  Bestimmungen  dieser  vertraglichen  Bestimmungen  unwirksam sein oder 
werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages insgesamt hiervon nicht 
berührt.  Die  Vertragspartner  sind  verpflichtet,  die  unwirksame  Bestimmung  durch 
eine  wirksame  zu  ersetzen,  die  unter  Berücksichtigung  der  beiderseitigen  
wirtschaftlichen Interessen dem Vertragsziel am nächsten kommt.

 

---- ENDE DER AGB-AUSFÜHRUNGEN ---- 

 

 

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