Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Euro-DMS GmbH (Software-Kauf)
Nachfolgend Euro-DMS genannt.
Stand: 01.04.2020
1 Geltungsbereich; Vertragsgegenstand; Vertragsschluss
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung der in der
Auftragsbestätigung der Euro-DMS im Einzelnen bezeichneten Software in
Objektcodefassung durch Euro-DMS an den Kunden nebst zugehöriger Dokumentation
und Begleitmaterial (nachfolgend „Software“) zur eigenen Nutzung auf Dauer gegen
Zahlung der in der Auftragsbestätigung genannten Vergütung, d.h. im Wege des
Softwarekaufs.
1.2
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung. Der Geltung der
Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, wobei
dieser Widerspruch nach Eingang entsprechender Bedingungen bzw. eines entsprechenden
Hinweises des Kunden hierauf bei uns nicht wiederholt zu
werden braucht. Insbesondere bedeutet die Erbringung von Leistungen oder deren
Annahme nicht, dass Euro-DMS derartigen Bedingungen zustimmt.
1.3
Vertragsgegenstand ist die Software in der bei der Auslieferung aktuellen Fassung.
1.4
Die Überlassung des Quellcodes (Source Code) ist nicht Gegenstand des Vertrages.
1.5
Die vereinbarte Beschaffenheit der vertragsgegenständlichen Software ergibt
sich ausschließlich aus den Bestimmungen dieses Vertrags und den zugehörigen
Anlagen sowie aus der mit ausgelieferten Dokumentation. Eine darüber hinausgehende
Beschaffenheit der Software schuldet Euro-DMS nicht. Eine solche Verpflichtung kann
der Kunde insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der Software in öffentlichen
Äußerungen oder in der Werbung herleiten, es sei denn, Euro-DMS hat die darüber
hinausgehende Beschaffenheit ausdrücklich schriftlich bestätigt.
1.6
Die vertragsgegenständliche Software dient der Unterstützung des Kunden im Desaster
Management, ist aber nicht als alleinige Grundlage für das Desaster Management
ausgelegt. Der Kunde ist deshalb aus Gründen des Risk Managements gehalten,
neben dem Einsatz der Software redundant auch andere geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen zu treffen, um seinen Aufgaben erforderlichenfalls auch
ohne Einsatz der Software nachkommen zu können.
1.7
Die Erbringung von Unterstützungsleistungen bei der Installation und Implementierung
sowie Anpassung (Customizing) der Software, Technischer Support
und Softwarepflege, Schulungen und Beratungsleistungen durch Euro-DMS sind
nicht Gegenstand dieser vertraglichen Bedingungen. Diese Leistungen werden in
einem rechtlich gesonderten Supportvertrag zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
1.8
Leistungsbeschreibungen, Kalkulationen und Angebote von Euro-DMS sollen
es dem Kunden ermöglichen, über die grundsätzliche Zustimmung zu den vertraglichen
Vereinbarungen intern zu entscheiden und sind freibleibend. Eine vertragliche
Bindung entsteht für Euro-DMS erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung seitens Euro-
DMS bzw. durch den Abschluss eines schriftlichen Vertrags.
2 Rechtseinräumung und Nutzungsbeschränkungen
2.1
Als Gegenleistung für die Zahlung der Lizenzgebühr räumt Euro-DMS dem
Kunden ab vollständiger Zahlung der nach dem Vertrag geschuldeten Vergütung
das dauerhafte, einfache (nicht ausschließliche) Recht ein, die in der Auftragsbestätigung
bezeichnete Software nach Maßgabe dieser AGB sowie nach Maßgabe der in der
Auftragsbestätigung genannten besonderen Nutzungsbedingungen zu nutzen.
2.2
Euro-DMS übergibt dem Kunden Kopien der lizenzierten Software im Objekt-
code in der in der Auftragsbestätigung festgelegten Anzahl und den darin genannten
Datenträgern.
2.3
Der Kunde ist berechtigt, die Vervielfältigungsstücke an Dritte weiterzuveräußern.
Macht der Kunde von diesem Recht Gebrauch, so ist er verpflichtet, auf die Nutzung
der Software zu verzichten und sämtliche von ihm angefertigten Kopien der Software-
Produkte einschließlich eventuell vorhandener Sicherungs- oder Archivierungskopien
entweder an den Dritten zu übergeben oder zu vernichten. Der Dritte hat sich gegenüber
der Euro-DMS schriftlich zur Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieses Vertrages zu
verpflichten. Die mit diesem Vertrag dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte erlöschen
mit der Weitergabe der Software in Bezug auf den Kunden. Eine darüber hinausgehende,
weitere Verbreitung der Software bzw. eine Unterlizenzierung ist nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung seitens Euro-DMS sowie bei entsprechender Vergütung zulässig.
2.4
Für eine über die vorstehenden Bestimmungen hinausgehende Nutzung der
Software und eine Erweiterung des Umfangs der Nutzung, insbesondere für eine
Nutzung auf einer höheren Zahl von Arbeitsplätzen als der in der Auftragsbestätigung
bezeichneten Anzahl von Arbeitsplätzen benötigt der Kunde eine zusätzliche
Rechtseinräumung gegen gesonderte Vergütung durch Euro-DMS.
Die zu entrichtende Vergütung für die Nutzung einer neuen Major-Version
(Versionsnummer X.y) ergibt sich aus den zum Zeitpunkt der Erweiterung geltenden
Bestimmungen der Preisliste der Euro-DMS.
2.5
Außer in dem gesetzlich zwingenden Umfang (insbesondere nach §§ 69 d, 69e
UrhG) und außer falls nach Maßgabe des Vertrages ausdrücklich dazu ermächtigt
ist, ist der Kunde nicht berechtigt,
a) die Software zu vervielfältigen oder zu bearbeiten;
b) Hinweise auf Urheberrechte, Marken oder andere Eigentumsrechte von den
Software-Programmen zu entfernen;
c) die Software-Produkte zu dekompilieren oder auf sonstige Art deren verschiede-
ne Herstellerstufen rückzuerschließen, soweit dies nicht zum Zweck der Herstellung
der Interoperabilität mit einem unabhängig geschaffenen Computerprogramm unerlässlich
ist;
d) die Software oder die Dokumentation zu verbreiten, offen zu legen, zu vermarkten, zu
vermieten oder zu verleasen, einschließlich über das Internet oder ähnliche
Netzwerk-Technologie;
e) die Software oder die Dokumentation im Rahmen eines
Rechenzentrumsbetriebs/Mainframesystems für Dritte, eines Service-Büros oder in einer
ASP-Lösung zu benutzen;
f) die Anwendungsdokumentation zu vervielfältigen.
2.6
Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm vertragsgemäß
auf Datenträgern hergestellten Vervielfältigungsstücke der Software und deren
Verbleib und erteilt Euro-DMS auf Anfrage hierüber Auskunft und Einsicht.
2.7
Der Kunde wird Euro-DMS unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis setzen,
falls ein ihm bekannt gewordener Verstoß gegen eine der vorstehenden
Bestimmungen aufgetreten ist. Er hat umfassend und unverzüglich mit Euro-DMS
zusammenzuarbeiten, um bei jeder nicht erlaubten Veröffentlichung oder Nutzung der
lizenzierten Software-Produkte Abhilfe zu schaffen.
2.8
In allen Fällen der Beendigung seiner Nutzungsberechtigung gibt der Kunde alle Lieferungen
der Software unverzüglich heraus und löscht sämtliche Kopien.
2.9
Überlässt Euro-DMS dem Kunden im Rahmen von Nachbesserungen oder
Pflege Ergänzungen oder Neuauflagen der Software (beispielsweise Updates, Patches),
unterliegen diese den Bestimmungen dieser Vereinbarung. Stellt Euro-DMS
dem Kunden eine Neuauflage der Software zur Verfügung, die die bisherige Version der
Software ersetzt, so erlöschen in Bezug auf die alte Version der Software
die Nutzungsrechte des Kunden auch ohne ausdrückliches Rückgabeverlangen der
Euro-DMS, sobald der Kunde die neue Software produktiv nutzt. Euro-DMS räumt
dem Kunden jedoch eine dreimonatige Übergangsphase ein, in der beide Versionen der
Software nebeneinander genutzt werden dürfen.
3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1
Der Kunde zahlt für die Lieferung der Software sowie für die Einräumung der
Nutzungsrechte gemäß vorstehender Ziffer 2 an Euro-DMS die in der Auftragsbestätigung
ausgewiesene Vergütung.
3.2
Die Vergütung ist bei Lieferung der Software und Rechnungsstellung fällig und
zahlbar ohne Abzug.
3.3
Die Preise schließen Transport und Verpackung ein.
3.4
Alle Preise von Euro-DMS verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Umsatzsteuer.
4 Lieferung; Gefahrübergang
4.1
Angaben von Euro-DMS über die Lieferzeit erfolgen im Zweifel unverbindlich
als ca.-Termine. Die Vereinbarung von Fixterminen oder verbindlichen Lieferterminen bedarf
stets der schriftlichen Vereinbarung; entsprechende Termine sind ausdrücklich und wörtlich
als „verbindlich“ oder „Fixtermin“ zu bezeichnen.
4.2
Euro-DMS ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumut-
bar sind.
4.3
Die Gefahr geht mit Übergabe der bestellten Produkte an die Post oder den
Spediteur auf den Kunden über.
5 Eigentums- und Rechtsvorbehalt
Die gelieferte Software bleibt bis zur vollständigen Zahlung der vom Kunden gemäß
der Auftragsbestätigung geschuldeten Vergütung im Eigentum von Euro-DMS.
6 Sach- und Rechtsmängel
6.1
Ein Sachmangel ist gegeben, wenn die Produkte nicht die vertragliche Beschaffenheit
aufweisen.
6.2
Ein Rechtsmangel ist gegeben, wenn dem Kunden die für die vertragliche Verwendung
erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt werden. Die Gewähr für die Freiheit der
Software von Rechten Dritter gilt jedoch nur für das Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland.
6.3
Der Kunde hat Euro-DMS Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen
und die Mängel möglichst nachvollziehbar zu dokumentieren. § 377 HGB findet auf das
Vertragsverhältnis Anwendung.
6.4
Bei auftretenden Mängeln ist Euro-DMS berechtigt, zunächst innerhalb angemessener
Frist Nacherfüllung nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder durch
Neulieferung zu leisten.
6.5
Ist Euro-DMS zur Mangelbeseitigung oder fehlerfreien Neulieferung nicht in der
Lage, wird Euro-DMS dem Kunden Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzeigen. So-
weit diese dem Kunden zumutbar sind, gelten sie als Nacherfüllung.
6.6
Euro-DMS stehen mindestens zwei Nachbesserungsversuche zu.
6.7
Setzt der Kunde Euro-DMS eine angemessene Frist zur Nacherfüllung, die
mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, und schlägt die Nacherfüllung
innerhalb dieser Frist fehl, stehen dem Kunden bei Vorliegen der besonderen
gesetzlichen Voraussetzungen die weitergehenden Rechte auf Minderung oder
nach seiner Wahl auf Rücktritt vom Vertrag sowie daneben nach Maßgabe der
nachstehenden Bestimmungen in Ziffer 8 auf Schadensersatz, einschließlich
Schadensersatz statt der Leistung, oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen i. S. d. §
284 BGB zu. Zum Rücktritt und zur Geltendmachung des Schadensersatzes statt
der ganzen Leistung ist der Kunde jedoch nur bei erheblichen Mängeln berechtigt.
Eine Fristsetzung durch den Kunden ist in den gesetzlich bestimmten Fällen der §§
281 Abs. 2, 323 Abs. 2, 440 BGB entbehrlich.
6.8
Abweichend von den gesetzlichen Regelungen kann der Kunde nach fruchtlosem Ablauf
einer von ihm zur Nacherfüllung gesetzten angemessenen Frist bei erheblichen Mängeln
nur dann vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz
statt der Leistung geltend machen, wenn er dies Euro-DMS spätestens im Zeitpunkt
der Fristsetzung mitteilt.
6.9
Euro-DMS kann sich zur Mangelbeseitigung qualifizierter Subunternehmer bedienen. Die
Mangelbeseitigung durch Euro-DMS kann auch dadurch erfolgen, dass
Euro-DMS dem Kunden telefonisch, schriftlich oder elektronisch Handlungsanweisungen
erteilt.
6.10
Stellt sich bei einer Nachforschung im Zusammenhang mit Mängeln heraus,
dass Ansprüche oder Rechte des Kunden Euro-DMS gegenüber im Rahmen dieser
Ziffer 6 nicht bestehen, so ist Euro-DMS berechtigt, den ihr im Rahmen der Nachforschung
entstandenen Aufwand nach Maßgabe der aktuellen Preise für Dienstleistungen dem
Kunden in Rechnung zu stellen, sofern der Kunde bei der Meldung
des Mangels vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
6.11
Euro-DMS haftet nicht, wenn vertragswidrig Bearbeitungen oder Änderungen
der Software durch den Kunden oder durch Dritte vorgenommen worden sind, es
sei denn, der Kunde weist nach, dass aufgetretene Fehler nicht hierauf zurückzuführen sind.
6.12 Verfahren bei behaupteten Rechtsmängeln
6.12.1
Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden die Verletzung von Schutzrechten
durch die Software geltend, so ist der Kunde verpflichtet,
a) Euro-DMS unverzüglich nach der Geltendmachung einer Verletzung irgendwelcher
gewerblicher Schutzrechte durch die Software-Produkte durch einen Dritten
hiervon schriftlich zu benachrichtigen,
b) Euro-DMS soweit als möglich die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und
alle damit zusammenhängenden Vergleichsverhandlungen einzuräumen und
c) Euro-DMS jegliche zumutbare Unterstützung zu gewähren und mit den Informationen,
insbesondere über den Einsatz und eine etwaige Bearbeitung der Software-
Produkte, und den erforderlichen Vollmachten auszustatten.
6.12.2
Euro-DMS haftet nicht für Ansprüche aus Rechtsverletzungen, die basieren
auf
a) der Nutzung überholter Versionen der Software, wenn eine solche Verletzung
durch die Nutzung einer aktuellen Version der Software, die für den Kunden von
Euro-DMS erhältlich gewesen wäre, hätte vermieden werden können oder
b) der Kombination, dem Betrieb oder der Nutzung der Software, die gemäß dieses
Vertrages geliefert wurde, mit Programmen oder Daten, die nicht durch Euro-DMS
geliefert wurden, wenn eine solche Verletzung durch die Nutzung der Software-
Produkte ohne solche Programme oder Daten hätte vermieden werden können
oder
c) der nicht im Einklang mit der Dokumentation befindlichen Nutzung der Software.
6.12.3
Für den Fall, dass Rechte Dritter verletzt sein sollten, leistet Euro-DMS nach
ihrer Wahl dadurch Nachbesserung, dass Euro-DMS
a) die Software so verändert, dass sie nicht mehr rechtsverletzend ist, wenn sie
weiterhin eine entsprechende Leistung bringt und die Auswirkung der Änderung auf
die Funktion für den Kunden akzeptabel ist, oder
b) für den Kunden ein für die Zwecke dieses Vertrages ausreichendes Nutzungs-
recht zur Fortführung der Nutzung der Software erwirbt, oder
c) die Software durch andere Software-Produkte ersetzt, die für den Kunden in an-
gemessener Weise passend sind und eine entsprechende Leistung bringen, ohne
Auswirkung oder mit einer für den Kunden akzeptablen Auswirkung der Änderung
auf die Funktion der Software oder
d) einen neuen Programmstand liefert, dessen vertragsgemäße Nutzung keine
Schutzrechte Dritter verletzt.
6.12.4
Im Übrigen gelten die Regelungen dieser Ziffer 6 bei Rechtsmängeln entsprechend,
soweit diese sinngemäß anwendbar sind.
6.13
Ansprüche des Kunden wegen eines Sach- oder Rechtsmangels verjähren in
zwölf (12) Monaten ab Ablieferung. Dies gilt nicht für die Haftung bei vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen oder bei Personenschäden. Wurde ein
Mangel arglistig verschwiegen, gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei (3)
Jahren.
6.14
Im Falle von Arglist oder bei Übernahme einer Garantie durch Euro-DMS bleiben die
gesetzlichen Regelungen zu Sach- und Rechtsmängeln unberührt.
6.15
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7 Garantien, Zusicherung von Eigenschaften
7.1
Erläuterungen von Euro-DMS zur vertragsgegenständlichen Software sowie zu
deren Funktionen in Anleitungen und sonstigen Beschreibungen verstehen sich
ausschließlich als Beschreibung der Nutzungsmöglichkeiten und nicht als Zusicherung
bestimmter Eigenschaften oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie
oder sonstigen Garantie.
7.2
Aussagen von Euro-DMS zum Leistungsgegenstand sind nur dann
Eigenschaftszusicherungen oder Garantien im Rechtssinne, wenn diese schriftlich erfolgen
und ausdrücklich und wörtlich als „Zusicherung“ bzw. “Beschaffenheitsgarantie”
oder „Garantie“ gekennzeichnet sind.
8 Haftung
8.1
Euro-DMS haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
Vorsatz oder Fahrlässigkeit ihrerseits oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
ihrerseits oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer von ihr gegebenen Garantie oder
Zusicherung fallen.
8.2
Für sonstige Schäden haftet Euro-DMS im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur
wie folgt:
8.2.1
Euro-DMS haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren
Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten durch sie oder einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
regelmäßig vertrauen darf.
8.2.2
Für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens ist die Haftung ausgeschlossen.
8.3
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.4
Euro-DMS haftet im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen bei Datenverlusten nur für
solche Schäden, die auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger, der Bedeutung der Daten
angemessener Datensicherung aufgetreten wären.
9 Geheimhaltung
9.1
Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung
und Vertragsdurchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen
und Betriebsgeheimnissen des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt
vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu
verwenden. Zu den Betriebsgeheimnissen der Euro-DMS gehören auch
die Vertragsgegenstände und die nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen (ins-
besondere auch die Vergütung).
9.2
Vertrauliche Informationen und Betriebsgeheimnisse einer Partei beinhalten
nicht solche Informationen, die:
a) ohne eine Handlung oder ein Unterlassen der anderen Partei Teil der Öffentlichkeit sind
oder werden, oder
b) bereits vor der Offenlegung im rechtmäßigen Besitz der anderen Partei warenund von der anderen Partei weder direkt noch indirekt von der offen legenden Partei erlangt
worden sind, oder
c) der anderen Partei in rechtmäßiger Weise von einer dritten Person, die keinen
Beschränkungen hinsichtlich der Offenlegung unterliegt, offen gelegt wurden, oder
d) unabhängig von der anderen Partei entwickelt wurden, oder
e) von der empfangenden Partei aufgrund gesetzlicher Bestimmungen offen gelegt
werden müssen, unter der Voraussetzung, dass die empfangende Partei die offen
legende Partei vor einer Offenlegung von dieser Verpflichtung unverzüglich schriftlich in
Kenntnis setzt und die offen legende Partei dabei unterstützt, eine Veröffentlichung
durch Einlegung von Rechtsmitteln zu verhindern.
9.3
Nicht vertraulich ist auch die Tatsache der Geschäftsbeziehung zwischen dem
Kunden und Euro-DMS an sich. Der Kunde willigt regelmäßig mit Abschluss des
Kaufvertrages darin ein, dass die Geschäftsbeziehung an sich durch Euro-DMS zu
Werbezwecken veröffentlicht werden kann („Referenzliste“). Auch der Kunde ist berechtigt,
Euro-DMS als Lieferant zu nennen.
10 Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
10.1
Mit einer Gegenforderung kann der Kunde gegen den Euro-DMS aus diesem
Vertrag zustehenden Vergütungsanspruch nur aufrechnen, wenn diese von Euro-
DMS unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt ist.
10.2
Unter den in vorstehender Ziffer 10.1 genannten Voraussetzungen steht dem
Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zu, sofern die Forderung des Kunden auf dem-
selben Vertragsverhältnis beruht.
11 Schlussbestimmungen
11.1
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag sind nur
wirksam, wenn sie schriftlich und unter ausdrücklicher Zitierung der Ziffer dieses
Vertrages, von der abgewichen bzw. die ergänzt werden soll, erfolgen. Auch die
Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schrift-
form. Die Schriftform wird durch die elektronische Signatur nicht ersetzt.
11.2
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss aller prozessualer und
materieller Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.
Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen
Warenkauf ist ausgeschlossen.
11.3
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang
mit diesem Vertrag ist für beide Vertragsparteien der Firmensitz von Euro-DMS.
11.3
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang
mit diesem Vertrag ist für beide Vertragsparteien der Firmensitz der deutschen
Niederlassung von Euro-DMS.
11.4
Sollten einzelne Bestimmungen dieser vertraglichen Bestimmungen unwirksam sein oder
werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages insgesamt hiervon nicht
berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch
eine wirksame zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der beiderseitigen
wirtschaftlichen Interessen dem Vertragsziel am nächsten kommt.
---- ENDE DER AGB-AUSFÜHRUNGEN ----
